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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ``Die TIerbotschaft``
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Die Tierbotschaft, Manuela Hrobak – nachstehend Die Tierbotschaft genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Einzelvertragliche Regelungen können per E-Mail, Fax, SMS, oder auf dem Postweg vereinbart werden.


2. Vertragsgegenstand


2.1 Vertragsgegenstand ist die Durchführung so genannter Tiergespräche, auch „Tierkommunikation“ genannt.


2.2 Tierkommunikation ist die telepathische Fähigkeit, mit Tieren zu kommunizieren. Über Bilder, Worte und Gefühle wird Kontakt mit einem Tier aufgenommen, auf dem gleichen Weg kann das Tier kommunizieren.


2.3 Die Tierbotschaft hat bei der Durchführung von Tiergesprächen lediglich die Rolle eines Übersetzers. Die wiedergegebenen Tiergespräche spiegeln nicht die Ansichten und persönlichen Meinungen von Die Tierbotschaft wieder.


2.4 Die von Die Tierbotschaft durchgeführte Tierkommunikation ist eine rein energetische Dienstleistung, die auf gegenseitigem Einverständnis von Tier und Besitzer stattfindet.


2.5 Die Tierbotschaft nimmt nur solche Aufträge an, die vom Besitzer, bzw. juristischen Eigentümer eines Tieres erteilt worden sind.


3. Zustandekommen des Vertrages


3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch Die Tierbotschaft zustande.


3.2 Der Auftrag gilt als erteilt, wenn Die Tierbotschaft vom Auftraggeber Fotos oder Videos eines oder mehrerer Tiere per e-Mail, SMS, oder auf dem Postwege zur Durchführung eines oder mehrerer Tiergespräche übersandt bekommt.


3.3 Der Auftrag gilt als erteilt, wenn die Tierbotschaft vom Auftraggeber schriftlich per e-Mail,  SMS, oder auf dem Postwege zur Durchführung eines oder mehrerer Tiergespräche beauftragt wird.


3.4 Der Auftrag gilt als erteilt, wenn Die Tierbotschaft vom Auftraggeber mündlich per Telefon oder persönlich zur Durchführung eines oder mehrerer Tiergespräche beauftragt wird.


4. Vertragsdauer und -kündigung


4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.


4.2 Der Vertrag bedarf keiner Kündigung, da es sich bei Auftragserteilung jeweils um Einzelaufträge handelt, die nach Auftragserfüllung abgegolten sind.


4.3 Aufträge gelten als erfüllt, wenn dem Auftraggeber ein schriftliches Protokoll über das beauftragte Tiergespräch per e-Mail, Fax, oder auf dem Postwege übersandt wurde.


4.4 Mündlich erteilte Aufträge gelten als erfüllt, wenn Die Tierbotschaft mündlich per Telefon oder persönlich zur Durchführung eines oder mehrerer Tiergespräche beauftragt worden ist, und Die Tierbotschaft im Beisein des Auftraggebers das Tiergespräch am Telefon, oder persönlich durchgeführt hat.


5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner


5.1 Die von Die Tierbotschaft zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.


5.3 Ist Die Tierbotschaft die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


5.4 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner per e-Mail, Fax, SMS, oder auf dem Postwege Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich per e-Mail,  SMS, oder auf dem Postwege mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von Die Tierbotschaft bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung per e-Mail, SMS, oder auf dem Postwege festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.


6. Preise und Zahlungsbedingungen


6.1 Die von Die Tierbotschaft erbrachte Dienstleistung wird zu dem auf der Website  Die Tierbotschaft  aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeitbasis fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.


6.2 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen per Überweisung auf das  Bankkonto von Die Tierbotschaft zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Die Tierbotschaft berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% per Anno über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.


7. Haftung


7.1 Die Tierbotschaft haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Die Tierbotschaft ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Die Tierbotschaft in demselben Umfang.


7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


7.3 Die Tierbotschaft gibt keinerlei Heilversprechen oder Garantien darauf, dass ein Tier durch ein Tiergespräch seine Verhaltensweisen, oder sich grundlegend ändert.


7.4 Die Tierbotschaft wird sich bei der Anwendung energetischer Heilmethoden, Empfehlung von Bachblüten und/oder Essenzen nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, dem zu behandelnden Tier die bestmögliche Behandlung auf energetischer Basis zukommen zu lassen. Es ist zu beachten, dass energetische Heilmethoden, Bachblüten, Essenzen nicht den Besuch und die Behandlung eines Tierarztes und/oder Tierheilpraktikers ersetzen.


8. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG


8.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.


9. Externe Links


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9.2 Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.


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10. Anwendbares Recht


10.1 Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.


11. Salvatorische Klausel


11.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
 

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